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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Lieferungen und Leistungen (AGB)
1. Allgemeines und Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verträge zwischen der Matbec Heat GmbH & Co. KG, Schneppenheimer Weg 14, 53881 Euskirchen (nachfolgend „Matbec Heat“) und ihren Kunden. Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Matbec Heat nicht an, es sei denn, ihrer Geltung wurde schriftlich zugestimmt.
1.3 Auch bei abweichenden Bedingungen des Kunden führt Matbec Heat die Lieferung nur nach diesen AGB aus.
1.4 Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen der Schriftformklausel selbst.
2. Angebot, Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
2.1 Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Änderungen durch technischen Fortschritt bleiben vorbehalten.
2.2 Die Unterzeichnung der Auftragsbestätigung durch den Kunden ist bindend.
2.3 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächliche Lieferung zustande.
2.4 Vertragsgegenstand sind Heizsysteme, insbesondere Wärmepumpen, Heizkörper, Speicher, Steuerungssysteme und deren Installation. Matbec Heat ist berechtigt, bei Lieferengpässen gleichwertige Komponenten zu liefern.
2.5 Matbec Heat darf Subunternehmer beauftragen.
2.6 Wirtschaftlichkeitsberechnungen (z. B. Einsparpotenziale) dienen nur als unverbindliche Orientierung und sind ohne Gewähr. Änderungen gesetzlicher Rahmenbedingungen (z. B. BEG-Förderung, CO₂-Preis) sind vorbehalten.
3. Unterlagen
3.1 Eigentums- und Urheberrechte an Zeichnungen, Planungen und sonstigen Unterlagen bleiben bei Matbec Heat.
3.2 Bei Lieferung nach Vorgaben des Kunden haftet dieser für mögliche Schutzrechtsverletzungen Dritter.
4. Rücktrittsrecht
4.1 Matbec Heat kann vom Vertrag zurücktreten, wenn technische Voraussetzungen vor Ort nicht erfüllt sind (z. B. unzureichender Stromanschluss, Platzmangel, bauliche Mängel), und der Kunde diese nicht innerhalb von 4 Wochen fachgerecht behebt.
4.2 Im Fall eines Rücktritts durch den Kunden behält sich Matbec Heat vor, 10 % des Kaufpreises als pauschalen Schadenersatz zu verlangen.
5. Vertragsdurchführung
5.1 Der Kunde stellt alle nötigen Informationen zur Heizungsanlage, Wärmesenken und ggf. hydraulischem Abgleich zur Verfügung.
5.2 Der Kunde ist verantwortlich für die bauseitige Prüfung der Gebäudeeignung (z. B. Dämmstandard, Heizlast).
5.3 Matbec Heat erhält freien Zugang zu Installationsbereichen, sanitären Einrichtungen und geeigneten Pausenräumen.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Es gelten die am Tag des Vertragsschlusses vereinbarten Netto-Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
6.2 Preisanpassungen bei Materialkosten oder Lohnerhöhungen sind zulässig, wenn kein Festpreis vereinbart wurde.
6.3 Zahlungen sind fristgerecht auf das in der Rechnung genannte Konto zu leisten.
6.4 Als „technische Inbetriebnahme“ gilt die erstmalige, funktionierende Inbetriebnahme der Heizungsanlage durch Matbec oder deren Subunternehmen.
6.5 Lieferung und Montage beinhalten alle in der Bestellung genannten Komponenten (Wärmepumpe, Speicher, Steuerung etc.).
6.6 Änderungen der bestellten Leistung auf Wunsch des Kunden werden gesondert berechnet.
6.7 Gesetzliche Vorschriften über Zahlungsverzug gelten uneingeschränkt.
6.8 Bei Zahlungsverzug oder fehlender Kreditwürdigkeit ist Matbec Heat berechtigt, die Lieferung zurückzuhalten oder Vorauszahlung zu verlangen.
6.9 Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
7. Lieferzeit und Montage
7.1 Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich.
7.2 Verbindliche Termine gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung.
7.3 Die Lieferzeit beginnt mit Klärung aller technischen Fragen und Eingang aller notwendigen Unterlagen.
7.4 Teillieferungen sind zulässig.
7.5 Bei höherer Gewalt (z. B. Lieferengpässe, Wetter, Energieknappheit) verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.
7.6 Der Kunde haftet bei Annahmeverzug oder fehlender Mitwirkung.
7.7 Matbec Heat haftet bei Lieferverzug nur bei grober Fahrlässigkeit.
7.8 Ein zugesicherter Inbetriebnahmetermin, der durch unvorhergesehene Ereignisse nicht eingehalten werden kann, berechtigt nicht zu Regressansprüchen.
7.9 Verschiebt der Kunde die Lieferung, können Lager- oder Personalaufwendungen gesondert berechnet werden.
8. Versand und Gefahrübergang
8.1 Bei Lieferung durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, Transportschäden sofort zu dokumentieren.
8.2 Verzögert sich die Lieferung durch Verschulden des Kunden, geht die Gefahr ab Bereitstellung auf ihn über.
9. Gewährleistung und Haftung
9.1 Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.2 Matbec Heat wählt zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
9.3 Änderungen an Komponenten durch technischen Fortschritt sind kein Mangel.
9.4 Farbabweichungen, z. B. an Außeneinheiten, sind möglich und kein Reklamationsgrund.
9.5 Matbec Heat haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
9.6 Keine Haftung für Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Eigenleistungen oder Modifikationen des Kunden.
9.7 Gewährleistungsfrist: 12 Monate ab Gefahrenübergang, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
9.8 Produktgarantien der Hersteller gelten ausschließlich zwischen Kunde und Hersteller.
10. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung bleiben alle gelieferten Komponenten Eigentum von Matbec Heat.
Der Kunde darf die gelieferten Gegenstände weder veräußern noch verpfänden, solange das Eigentum nicht übergegangen ist.
11. Internetverbindung
Der Kunde stellt spätestens zum ersten Montagetag eine stabile LAN-Verbindung oder W-LAN am Standort der Inneneinheit der Wärmepumpe innen Einheit bereit. Bei Nichtbereitstellung gehen eventuell erforderliche Zusatzkosten zu seinen Lasten.
12. Software
Die Softwarekomponenten der Anlage dürfen nur gemäß den Lizenzbestimmungen genutzt werden. Unbefugte Änderungen führen zum Verlust der Gewährleistung.
13. Datenschutz
Matbec Heat erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und ausschließlich zur Vertragsabwicklung. Eine Weitergabe erfolgt nur zur Erfüllung des Auftrags (z. B. an Monteure, Netzbetreiber).
14. Werbung und Referenzen
Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass Matbec Heat Fotos der installierten Heizsysteme zu Werbezwecken nutzt (z. B. Website, Print). Persönliche Daten werden nicht veröffentlicht.
15. Gerichtsstand und Erfüllungsort
15.1 Erfüllungsort ist der Sitz von Matbec Heat in Euskirchen.
15.2 Gerichtsstand ist Euskirchen, sofern der Kunde Kaufmann ist.
15.3 Es gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen wirksam.
16.2 Bei gravierenden Änderungen gesetzlicher oder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen kann eine Vertragsanpassung verlangt werden.
Euskirchen, 01.07.2025
Zusatz gemäß § 36 VSBG:
Matbec Heat GmbH & Co. KG nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.